Kinderbetreuung


"Ein Kind kann das ganze Herz ausfüllen ohne ein Wort zu sagen!"


Du brauchst mal eine Pause oder möchtest wieder mehr Zeit mit deinem Partner/Partnerin verbringen? Oder vielleicht brauchst Du auch regelmäßig Unterstützung, weil Dich Dein Job/Selbstständigkeit sehr in Anspruch nimmt? Dann bist Du genau richtig hier! Ich und mein Team gehen auf Deine Wünsche und Vorstellungen ein, denn wir wissen, das eine liebevolle und individuelle Betreuung das "A und O" für eine glückliche Kindheit ist. Wir alle sind qualifizierte Pädagoginnen (Führungszeugnis und Erste-Hilfe-Kurs vorhanden) mit langjähriger Erfahrung in der Kinderbetreuung und unterstützen Dich und Deine Familie liebevoll und diskret. Zuverlässigkeit, Engagement und Herzlichkeit zählen ganz klar zu unseren Stärken! 

Melde Dich gerne telefonisch oder per E-Mail, um weitere Informationen zu erhalten. Ein erstes Treffen ist unverbindlich und kostenfrei.

Angebote

Kinderbetreuung von 0 bis 12 Jahren im Haushalt der Eltern (auch für Kinder mit Pflegegrad!)

  • Kochen/Zubereitung von Mahlzeiten
  • Hilfe bei den Hausaufgaben
  • Bring- und Abholservice (zu Fuß/ mit öffentlichen Verkehrsmitteln/PKW)
  • Zubettbringen/Einschlafhilfe
  • Ausflüge in den Wald/ an die Elbe, Spielplätze (bei fast jedem Wetter)
  • pädagogische Förderung je nach Alter und Entwicklungsstand
  • Eingewöhnung in die Kita
  • Betreuung im Krankheitsfall (nach Rücksprache möglich)


Betreuung von Kindergruppen an einem festgelegten Ort (Alternative zur Kita-Betreuung)

Betreuung von Kindergruppen auf Firmenveranstaltungen/ privaten Veranstaltungen

Preise

Ich biete unterschiedliche Preismodelle an. Gern berate ich Dich dazu im Erstgespräch.


Hinweis 

Bei Kindern ohne Behinderung:

In Deutschland können Eltern zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben von der Steuer absetzen – bis zu 4.000 Euro pro Jahr und Kind.


Voraussetzungen:

• Das Kind muss unter 14 Jahre alt sein

• Die Kosten müssen nachweisbar sein (Rechnung + Überweisung, keine Barzahlung).

• Es muss sich um eine betreuende Tätigkeit handeln, u.a. Kinderbetreuung

Bei Kindern
mit Behinderung gelten besondere Regelungen:

• Die Altersgrenze von 14 Jahren entfällt, wenn die Behinderung vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist.

• Eltern können weiterhin zwei Drittel der Betreuungskosten als Sonderausgaben absetzen, bis zu 4.000 Euro pro Jahr und Kind.

• Falls die Betreuung aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist, können die Kosten zusätzlich oder stattdessen als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.


Bitte beachtet! Ich bin nicht befugt, steuerliche Auskünfte zu erteilen. Kontaktiert hierzu unbedingt Eure Steuerberatung! Diese kann genau prüfen, welche Kinderbetreuungskosten in Deinem speziellen Fall absetzbar sind und ob es noch weitere steuerliche Vorteile gibt.